Das Unwetter 1987 hat in weiten Teilen des Kantons Uri grosse Schäden angerichtet. Bei der Schadenregulierung wurde augenfällig, dass zahlreiche Gebäude unterversichert oder nicht versichert waren. Ohne grosszügige Spenden von verschiedenen Seiten hätten sich da und dort finanzielle Probleme bei den privaten Eigentümern ergeben. Unter dem Eindruck der Ereignisse wurde der Ruf nach einem Versicherungsobligatorium immer lauter.
In 21 Kantonen ist das Versichern von Gebäuden bereits obligatorisch.
Für die Einführung der Versicherungspflicht ist im Kanton Uri ein Gesetz notwendig. Das Obligatorium dient in erster Linie dem finanziellen Schutz des Gebäudeeigentümers. Die Gebäude sollen wertrichtig gegen Feuer und Elementarschäden versichert werden.
Regierung und Landrat schlagen eine weitgehend privatwirtschaftliche Lösung vor, die keine Vergrösserung der Staatsverwaltung zur Folge hat.
Am 7. März 1993 wird das Gesetz über die obligatorische Gebäudeversicherung vom Urner Volk mit einer grossen Mehrheit angenommen.
Gestützt auf das Versicherungsgesetz vom 7. März 1993 über die obligatorische Gebäudeversicherung wird zwischen dem Regierungsrat des Kantons Uri und dem Versicherungsverband eine Vereinbarung getroffen. Unter anderem wird vereinbart, dass der Versicherungsverband eine Fachstelle für Gebäudeschätzung einrichtet und die fachmännischen Schätzungen aller Gebäude im Kanton Uri durchführt.
An der kantonalen Volksabstimmung vom 25. November 2007 hat das Urner Volk die Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung angenommen.
An der kantonalen Volksabstimmung vom 25. September 2022 hat das Urner Volk die Totalrevision des Gesetzes über die obligatorischen Gebäudeversicherung angenommen.
Kontakt
Fachstelle für Gebäudeschätzung
Q4 Altdorf Ost
Hellgasse 23
6460 Altdorf
Tel. 041 871 28 88
Fax 041 871 29 24
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