Sämtliche Schätzungen, ausser die Online Schätzung, werden durch ausgewiesene, erfahrene Baufachleute durchgeführt. Unsere Fachspezialisten helfen Ihnen gerne bei der Bestimmung der richtigen Schätzungsart.

Die Versicherungsgesellschaften können zwischen vier Schätzungsarten wählen:

 

a typs typ 

c typt typ

 

 

Detaillierte Schätzungen

aDie A-Schätzung wird durch einen Fachmann erstellt, der das Gebäude besichtigt hat.

Sie ist für Wohngebäude, Gewerbe, Industrie- oder Landwirtschaftsgebäude vorgesehen, die den Versicherungswert von 5 Millionen nicht übersteigen.

pdfSchätzungsbeispiel

 

sDie S-Schätzung hat dieselben Eigenschaften wie die A-Schätzung, allerdings für Gebäude mit einem Versicherungswert von über 5 Millionen. Sie ist ausserdem für spezielle Gebäude (historische Gebäude, Kirchen, Schulen, schwer erreichbare Gebäude usw.) geeignet.

Sie bietet ebenfalls die Möglichkeit, mehrere Gebäude desselben Versicherungsnehmers am selben Ort zu schätzen (oder spezielle Fragen zu beantworten wie Zuteilungen, Gebäudeteile, usw.).

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Vereinfachte Schätzungen 

cDie C-Schätzung fasst mehrere vereinfachte Schätzungen zusammen. Diese Schätzungen werden aufgrund detaillierter Informationen erstellt, welche dem Schätzer zur Verfügung gestellt werden müssen (Pläne, Bauabrechnungen, usw.).

  • Schätzung von Neubauten: Mit den Plänen und der Bauabrechnung kann der Versicherungswert bestimmt werden.
  • Revision von bestehenden Schätzungen: Nach einfachen Umbauten oder Renovationen kann unter Umständen eine bestehende Schätzung (A-Schätzung weniger als 10 Jahre alt) aufgrund der übermittelten Umbaupläne und Bauabrechnung revidiert werden.
  • Schätzung von Einfamilienhäusern, die einen Versicherungswert von einer Million nicht überschreiten: Mit einer kurzen Gebäudebesichtigung und aufgrund der Pläne kann eine vereinfachte Schätzung des Versicherungswerts ermittelt werden.

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tDie O-Schätzung ist eine Schätzung, welche die Versicherungsgesellschaft initiiert und ohne Unterstützung der Gebäudeschätzer durchführt. Bei Bedarf zieht sie den Versicherungsnehmer hinzu.

Gemäss Gesetz sind im Kanton Uri keine O-Schätzungen erlaubt.