Sämtliche Schätzungen werden durch ausgewiesene, erfahrene Baufachleute durchgeführt. Unsere Fachspezialisten helfen Ihnen gerne bei der Bestimmung der richtigen Schätzungsart.
Die Versicherungsgesellschaften können zwischen vier Schätzungsarten wählen:
Die A-Schätzung wird durch einen Fachmann erstellt, der das Gebäude besichtigt hat.
Sie ist für Wohngebäude, Gewerbe, Industrie- oder Landwirtschaftsgebäude vorgesehen, die den Versicherungswert von 5 Millionen nicht übersteigen.
Die S-Schätzung hat dieselben Eigenschaften wie die A-Schätzung, allerdings für Gebäude mit einem Versicherungswert von über 5 Millionen. Sie ist ausserdem für spezielle Gebäude (historische Gebäude, Kirchen, Schulen, schwer erreichbare Gebäude usw.) geeignet.
Sie bietet ebenfalls die Möglichkeit, mehrere Gebäude desselben Versicherungsnehmers am selben Ort zu schätzen (oder spezielle Fragen zu beantworten wie Zuteilungen, Gebäudeteile, usw.).
Die C-Schätzung fasst mehrere vereinfachte Schätzungen zusammen. Diese Schätzungen werden aufgrund detaillierter Informationen erstellt, welche dem Schätzer zur Verfügung gestellt werden müssen (Pläne, Bauabrechnungen, usw.).
Die T-Schätzung ist eine Schätzung, die der Versicherungsnehmer anhand eines Online-Tools selber erstellt. Die Schätzung wird dann durch einen Gebäudeschätzer plausibilisiert.
Gemäss Gesetz sind im Kanton Uri keine T-Schätzungen erlaubt.
Fragen und weitere Informationen
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Fachstelle für Gebäudeschätzung oder die Ansprechperson Ihres Kantons.